BSWD

Ausbildungsanforderungen der Berliner Feuerwehr für externe „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ in Versammlungsstätten und Fliegenden Bauten im Land Berlin auf der Grundlage § 35 Absatz 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, geä. durch VO vom 18. Juni 2010 und Abschnitt 6.5 der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) Fassung
Juni 2010

Grundanforderungen:
A) Die Selbsthilfekraft muss persönlich und körperlich für die Aufgabe im Brandsicherheits- wachdienst geeignet sein,
B) sie muss als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ausgebildet sein und
C) eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung der Befähigung bei der Berliner Feuerwehr nachweisen.
D) Für den Einsatz in Versammlungsstätten im Freien die ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen und mehr als 5000 Besucherplätze umfasst, ist über die vorgenannten Anforderungen hinaus mindestens eine bei der Berliner Feuerwehr erworbene, oder als gleichwertig anerkannte Ausbildung zum „Truppmann der Freiwilligen Feuerwehr“, gemäß Feuerwehr- Dienstvorschrift FwDV 2, notwendig.

Die spezifischen Kompetenzen für eine „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ müssen sich mindestens aus folgenden Lehrinhalten begründen:

Nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen
– Gesetzliche Grundlagen des Landes Berlin, Anforderungen und Rechtsstellung der „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“, Vorgaben der Berliner Feuerwehr,
– Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes (baulich, organisatorisch, anlagentechnisch),
– Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes (Brandlehre, Löschlehre, Gefahren der Einsatzstelle, Funktion und Handhabung der Löschtechnik, Besonderheiten der Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr, persönliche Schutzausrüstung in Versammlungsstätten),
– Örtlichkeit, Baulichkeit und Brandschutzeinrichtungen in einem Theater und einer anderen Versammlungsstätte (für Großveranstaltungen),
– Leistungsnachweis und Abschlussgespräch,

mit einem Mindestumfang von 48 Stunden, gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie –BFRA.
Eine Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst kann auch über eine durch die Berliner Feuerwehr ermächtigte Stelle erfolgen.
Die Befähigung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst wird dann ebenfalls von der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie -BFRA, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin, in Form eines Leistungsnachweises abgeprüft. Die ausgestellten Bescheinigungen sind 3 Jahre gültig und können nach erfolgreichem Abschluss einer Auffrischungsschulung verlängert werden.

Stand: 09/2015 www.berliner-feuerwehr.de
Berliner Feuerwehr Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz